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Ich berate und vertrete Sie bundesweit im gesamten Sozial - und Sozialversicherungsrecht sowie in ausgewählten Familien - und Arbeitsrechtssachen.
Das Sozialrecht umfasst insbesondere sämtliche SGB II/Hartz 4-Problematiken, das Behindertenrecht, Erwerbsunfähigkeitsfragen, Grundsicherung und Sozialhilfe, das Heim - und Pflegerecht sowie schließlich das Jugendhilferecht.
Viele Bescheide gerade der Jobcenter sind falsch.
Dies bedeutet, dass Sie zu wenig Geld erhalten oder eine für Sie anderweitig nachteilige Regelung eigentlich nicht sein darf.
Sich wehren und Widerspruch einlegen macht also oft Sinn.
Viele Ratsuchende erleben die Auseinandersetzung mit den Behörden als bedrückend und undurchschaubar, zumal es oft um existentielle Angelegenheiten geht.
Mein Ziel ist es, hier zu entlasten und dem Ratsuchenden zu ermöglichen, wieder selbstbestimmt zu handeln.
Beispiele:
- das Jobcenter/das Sozialamt zahlt ihre
Miete nicht oder nicht in voller Höhe.
- Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld I/II wird
nicht bearbeitet.
- Sie erhalten zu geringe Leistungen.
- Sie sollen Leistungen zurückerstatten.
- Leistungen werden trotz Bescheid nicht
gezahlt.
- Ihr Antrag auf Leistung wurde abgelehnt.
- Sie sollen umziehen.
- Oder: Sie dürfen nicht umziehen.
- Sie haben eine Sanktion erhalten.
- Der Strom wurde abgestellt.
- Ihre Behinderung wird nicht anerkannt.
- Ihr Rentenantrag wurde abgelehnt oder man
möchte sie zwangsverrenten.
- Es besteht eine Notlage, die eine
sofortige Regelung erfordert.