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Die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist grundsätzlich kostenpflichtig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das Erstgespräch für die Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens bleibt in der Regel kostenfrei.
Für bedürftige Menschen besteht im Übrigen die Möglichkeit, außergerichtlich Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.
Bei gerichtlichen Verfahren kommt Prozeßkostenhilfe in Betracht.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten muß bei Obsiegen die Gegenseite die Kosten tragen.
Beachten Sie bitte, dass Rechtsschutz-versicherungen in aller Regel erst bei Gerichtsverfahren - und nicht schon bei Widersprüchen/im Verwaltungsverfahren - eintreten.